Allgemeine GEschäftsbedingungen
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1 – Allgemeines
Der Begriff „Kunde“ bezeichnet jede juristische oder natürliche Person, die gewerbliche oder kreative Leistungen im Bereich Grafik- und Kommunikationsdesign von Fr. Eva Urschler, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, in Anspruch nimmt. Der Begriff „Dritter“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die nicht Vertragspartei ist.
Im Allgemeinen verpflichten sich beide Vertragsparteien aktiv zusammenzuarbeiten und Schwierigkeiten, von denen er im Zuge des Projektfortschritts Kenntnis erlangt, mitzuteilen, damit die andere Partei notwendige Maßnahmen ergreifen kann.
Etwaige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der angegebenen Preise werden umgehend wieder veröffentlicht und haben natürliche keine Auswirkungen auf laufende Aufträge oder gültige Angebote.
2 – Bereitstellung von Inhalten
Sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Kunde zur Bereitstellung aller zu verwendenden Inhalte, wie zB. korrigierte Texte und Bilder in ausreichender Qualität.
Der Kunde muss über die erforderlichen Rechte der von ihm bereitgestellten Inhalte verfügen (Urheberrechte, Verwertungsrechte oder Lizenzen für Texte, Bilder, Töne, etc.) und ist für diese inhaltlich verantwortlich .
3 – Nebenkosten
Betriebskosten (zB. für Webhosting und Domains), sowie Herstellungskosten (zB. für Materialien oder Druck) sind generell vom Kunden zu übernehmen.
Nebenkosten können entstehen durch:
- Erwerb von Lizenzen für die Nutzung von typografischen Schriften, Fotografien oder Abbildungen aus Bilddatenbanken, Anwendungen und Plugins, etc.
- Zusätzliche Leistungen nach Absprache zwischen Kunde und Auftragnehmer, die über den Umfang
des ursprünglichen Angebots oder der geltenden Absprache hinausgehen - Autorenkorrekturen: Änderungen, die der Kunde nach Ablauf der geplanten Feedbackschleifen wünscht, sowie Änderungen am reingezeichneten bzw. exportierten Dokument. Der dafür fällige Betragist nach Aufwand zu €60,-/Stunde verrechnet, beträgt aber mindestens €30,- .
Der Auftragnehmer hat den Kunden rechtzeitig über entstehende Nebenkosten zu informieren und dessen Validierung abzuwarten.
4 – Validierungen & Feedback
Der Kunde verpflichtet sich dem Auftragnehmer seine Validierung oder Änderungswünsche deutlich und schriftlich per Brief oder E-Mail zu übermitteln.
Wenn der Kunde nicht innerhalb von vierzehn Tagen eine Freigabe oder einen Antrag auf Änderung der Entwürfe stellt, gelten diese als von beiden Parteien freigegeben. Die geleistete, gelieferte und stillschweigend bestätigte Arbeit bedeutet, dass die entsprechenden Beträge für diese Arbeit geschuldet werden.
5 – Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Ausgestellte Rechnungen sind am Tag der Lieferung oder maximal 14 Tage nach Rechnungsstellung mittels Banküberweisung zu begleichen. Im Falle eines Verzugs können Verzugszinsen, sowie eine Pauschalentschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40,00 Euro fällig werden. Erst mit Eingang des vollständigen Gesamtbetrages einer Rechnung auf dem Bankkonto des Auftragnehmers wird der Kunde Eigentümer der erworbenen Werke bzw. Exportdateien und eingeräumten Verwertungsrechten.
Sofern nicht anders vereinbart und angegeben, verbleiben die Produktions- und Quelldateien das
Eigentum des Auftragnehmers.
6 – Stornierung des Auftrags
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags durch den Kunden verpflichtet sich dieser formell, die Beträge für bereits realisierte, sowie in Arbeit befindliche Posten und eventuell entstandene Nebenkosten zu begleichen. Diese Kosten, wenn nicht explizit anders vereinbart, decken nur den entstandenen Arbeitsaufwand, wobei keinerlei Verwertungsrechte eingeräumt werden.
7 – Liefer- und Leistungsfristen
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.
8 – Arbeitsunfähigkeit
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den laufenden Zeitplan zu ändern, ohne dass der Kunde eine Entschädigung verlangen kann. Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer den Kunden spätestens am zweiten Arbeitstag der Arbeitsunfähigkeit benachrichtigt.
9 – Höhere Gewalt
Es liegt keine Vertragsverletzung vor, wenn die Nichterfüllung der jeweiligen Verpflichtung auf einen Umstand zurückzuführen ist, der dem Einflussbereich einer Partei vollkommen entzogen ist. Beispiele hierfür sind die Blockierung von Transport- oder Versorgungsmitteln, Erdbeben, Feuer, Sturm, Überschwemmungen, Blitzschlag, die Unterbrechung von Telekommunikationsnetzen, insbesondere aller über das Internet zugänglichen Netze, die außerhalb der Parteien eigen sind.
Die beiden Parteien vereinbaren unter welchen Bedingungen der Vertrag fortgesetzt werden kann.
10 – Urheberrecht
Das Urheberrecht des Auftragnehmers an Arbeiten (wie z.B. Logos, Illustrationen, Texte, Fotos) die laut Urheberrechtsgesetz die Anforderungen eines Werkes erfüllen, ist unverzichtbar und als solches nicht direkt übertragbar. Veränderungen der entstandenen Werke ohne Einverständnis des Auftragnehmers stellen eine Urheberrechtsverletzung dar.
11 – Präsentationen und Eigentum an Entwürfen
Präsentationsunterlagen und alle darin visualisierten Ideen, Konzepte, Texte, Bilder, Fotos, Mock-Ups, Moodboards, Entwürfe, etc. verbleiben zur Gänze im Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde hat, ohne Absprache mit dem Auftragnehmer, nicht das Recht zur Verwertung dieser Unterlagen oder Teilen daraus; Insbesondere bleibt die Weitergabe an dritte untersagt.
12 – Verwertungsrechte
Einfache Werknutzungsbewilligungen und exklusive Werknutzungsrechte
Wenn nicht anders vereinbart, werden mit der Begleichung einer ausstehenden Rechnung pauschal und schlüssig einfache Werknutzungsbewilligungen eingeräumt. Diese sind auf die tatsächlich benötigte Werknutzung im Rahmen des geplanten Projektumfangs beschränkt und ergeben sich durch die Formulierungen bezüglich Art, Umfang, Nutzung, Auflage, etc. der entstandenen Werke und Exportdateien in der Rechnung selbst.
Weiters können nach Absprache und zu jedem Zeitpunkt umfangreichere Werknutzungsbewilligungen (einfach) oder Werknutzungsrechte (ausschließlich) vereinbart und erworben werden.
Die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, erfordert die Zustimmung des Auftragnehmers und muss gesondert und angemessen vergütet werden.
In keinem Fall gestattet der Auftragnehmer die Nutzung entstandener Werke und Leistungen zur Bewerbung von diskriminierenden oder verachtendenen Inhalten und Ideen, besonders solche von
faschistischer, rassistischer, queerfeindlicher und/oder sexistischer Natur.
13 – Kommerzieller Hinweis
Sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, behält sich der Auftragnehmer die Möglichkeit vor, einen kurzen kommerziellen Hinweis, der seinen Beitrag deutlich macht, in die Gestaltung aufzunehmen. Dies ist ein kurzer Vermerk wie z.B. „Design by Eva Urschler – www.windschatten.net“ und ist gegebenenfalls ein Hyperlink, der zur kommerziellen Website seiner Tätigkeit verweist
14 – Recht auf Werbung
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die für den Kunden erbrachten Leistungen auf seinen externen Kommunikations- und Werbedokumenten (Website, Portfolio usw.) zu zeigen und für die Akquisition neuer Aufträge zu erwähnen.